AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1.
a) Allen von uns abgeschlossenen Rechtsgesch_ften liegen diese allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde, die ausschlie_lich gelten. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Gesch_ftsbedingungen des Vertragspartners bed_rfen zu ihrer Geltung der ausdr_cklichen schriftlichen Zustimmung. Unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender allgemeinen Gesch_ftsbedingungen des Gesch_ftspartners die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausf_hren.
b) Jegliche Vereinbarungen zwischen uns und unserem Vertragspartner sind schriftlich niederzulegen.
c) Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegen_ber Kaufleuten im Sinne von _, 24 AGBG. d) Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch f_r alle zuk_nftigen Rechtsgesch_fte mit dem Lieferanten bzw. Besteller.

2. Angebote und Angebotsunterlagen
a) Kostenanschl_ge und Angebote sind f_r die Dauer von zwei Wochen verbindlich. Die mit dem Kostenanschlag oder Angebot _berreichten Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Ma_angaben sind nur ann_hernd ma_gebend, soweit sie nicht ausdr_cklich als verbindlich bezeichnet sind.
b) An allen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen d_rfen Dritten nicht zug_nglich gemacht werden. Sie sind ausschlie_lich f_r die Fertigung aufgrund unserer Bestellung zu verwenden. Nach Abwicklung der Bestellung sind sie uns unaufgefordert zur_ckzugeben. Dritten gegen_ber sind sie geheim zu halten.

3. Preise-und Zahlungsbedingungen
a) Unsere Preise verstehen sich in Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer ausschlie_lich Versand- bzw. Verpackungskosten.
b) Sollten zwischen dem Tage des Vertragsabschlusses und der Lieferung Kostenerh_hungen eintreten, die die Gestehungskosten um mindestens 5% erh_hen, so sind wir berechtigt, einen dieser Kostenerh_hung entsprechend angeglichenen Preis zu verlangen. Eine Preisanpassung ist ausgeschlossen, sofern zwischen Vertragsabschluss und Lieferung weniger als zwei Monate liegen.

4. Zahlungen
Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist das vereinbarte Entgelt - ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungszugang zur Zahlung f_llig. Sofern der Besteller in Zahlungsverzug ger_t, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in H_he von 4% _ber dem jeweiligen Diskontsatz der Europ_ischen Zentralbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen h_heren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Aufrechnungsrechte und Skonto
a) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Anspr_che rechtskr_ftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Au_erdem ist der Besteller zur Aus_bung eines Zur_ckbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverh_ltnis beruht.
b) Wechsel, Schecks oder sonstige Zahlungsversprechungen gelten erst nach erfolgter Einl_sung als Zahlung im Sinne dieser Bedingungen. Zur Annahme von Wechseln, Schecks oder sonstigen Zahlungsversprechungen sind wir jedoch nicht verpflichtet.
c) Eine Skontogew_hrung hat - auch wenn diese erg_nzend schriftlich vereinbart wurde immer zur Voraussetzung, dass das Konto des Bestellers sonst keine f_lligen Rechnungsbetr_ge aufweist. Fortlaufende Saldierung gilt als vereinbart. Skontof_hig ist nur der Warenwert ohne sonstige Dienstleistungen.

6. Lieferungen
Lieferungen ab Werk erfolgen stets auf Gefahr des Empf_ngers/Bestellers. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, sind die angegebenen Lieferzeiten unverbindlich. Abrufauftr_ge und Liefereinteilungen bed_rfen in jedem Fall individueller schriftlicher Lieferzeitvereinbarungen. Ereignisse h_herer Gewalt sowie Umst_nde, die wir nicht zu vertreten haben und die eine termingerechte Ausf_hrung _bernommener Auftr_ge unm_glich machen, berechtigen uns, unter Ausschluss von Schadensersatzanspr_chen des Vertragspartners vom Vertrag zur_ckzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. Sofern dieser Zeitraum drei Monate _bersteigt, ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zur_ckzutreten. Schadensersatzverpflichtungen unsererseits werden hierbei ausgeschlossen. Teillieferungen sind zul_ssig und gelten als selbst_ndige Rechtsgesch_fte. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgem?_e Erf_llung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschlie_lich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zuf_lligen Untergangs oder einer zuf_lligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller _ber, in dem dieser in Annahmeverzug ger_t. Die zu liefernden Mengen k_nnen bis 10% _ber- oder unterschritten werden. Bei Abrufauftr_gen sind wir berechtigt, die Vertragsgegenst_nde f_r den gesamten Auftrag zu beschaffen. Etwaige _nderungsw_nsche des Bestellers k_nnen deshalb nach Erteilung des Auftrages nicht mehr ber_cksichtigt werden, es sei denn, dass dies zuvor ausdr_cklich vereinbart wurde. Die Anmeldung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gem?_ _ 807 ZPO, sonstige eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Verm_gensverh_ltnisse des Bestellers berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen und die Erf_llung laufender Vertr_ge zu verweigern.
7. Gew_hrleistung
a) Die Gew_hrleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach _377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R_geobliegenheiten ordnungsgem?_ nachgekommen ist. Offene M_ngel sind vor dem Einbau bzw. der Weiterverarbeitung oder Weiterver_u_erung unter genauer Beschreibung der M_ngel geltend zu machen.
b) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache bzw. Werkleistung vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur M_ngelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Sind wir zur M_ngelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verz_gert sich die M_ngelbeseitigung / Ersatzlieferung insbesondere _ber angemessene Fristen hinaus aus Gr_nden, die wir zu vertreten haben oder schl_gt in sonstiger Weise die M_ngelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zur_ckzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften kann der Abnehmer Herabsetzung der Verg_tung oder nach seiner Wahl R_ckg_ngigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Anspr_che, insbesondere Schadensersatzanspr_che jeglicher Art, sind, soweit uns nicht Vorsatz oder Grobfahrl_ssigkeit zur Last f_llt, ausgeschlossen. Soweit sich aus dem Vorstehenden nichts anderes ergibt, sind weitergehende Anspr_che des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgr_nden - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht f_r Sch_den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht f_r entgangenen Gewinn oder sonstige Verm_genssch_den des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grobe Fahrl_ssigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzanspr_che wegen Nichterf_llung gem?_ __463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.
c) Sofern wir fahrl_ssig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben und zum Schadensersatz verpflichtet sind, ist unsere Ersatzpflicht f_r Sach- und Personensch_den auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung beschr_nkt. Wir sind bereit, dem Besteller auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gew_hren.
d) Die Gew_hrleistungsfrist betr_gt max. 6 Monate, gerechnet ab Gefahr_bergang. Diese Frist ist eine Verj_hrungsfrist und gilt auch f_r Anspr_che auf Ersatz von Mangelfolgesch_den, soweit keine Anspr_che aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden k_nnen.
e) Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand, zum Verwendungszweck usw. (z.B. Ma_e, Gewichte, H_rte, Gebrauchswerte) stellen lediglich Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften dar. Sie sind nur Richtwerte, branchen_bliche Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eigenschaften gelten nur insoweit als zugesichert, als unseren, vom Abnehmer f_r den speziellen Ersatz zweckerprobten und hierf_r freigegebenen Bemusterungen entsprechen. Unerhebliche Abweichungen von Mustern oder von fr_heren Lieferungen oder von sonstigen Angaben begr_nden, soweit sie die vertragliche vorausgesetzte Funktionsf_higkeit nicht wesentlich beeintr_chtigen, keine Gew_hrleistungsanspr_che.
f) Ein von uns zu vertretender Mangel liegt insbesondere in folgenden F_llen nicht vor: - andere Verwendung des Liefergegenstandes als vertraglich vorgesehen, - nat_rlicher Verschlei_, - unsachgem?_e Behandlung durch den Besteller oder durch Dritte z.B. falsche oder zu lange Lagerung, nicht fachgerechter Einsatz oder Einbau etc. Fehlerhaftigkeit der Verwendungsstelle (z.B. zu hohe Temperatur), - Verwendung unsachgem?_er Fremdmittel, z.B. S_uren, Laugen, aggressive Gase so wie strittige Angaben _ber die zu filternden St_ube.
g) F_r unsere Lieferungen und Leistungen gelten in jedem Fall die gesetzlichen Untersuchungs- und R_gepflichten, sowie die gesetzlichen Verj_hrungsfristen.
h) Gew_hrleistungsanspr_che gegen den Verk_ufer stehen nur dem unmittelbaren K_ufer zu und sind nicht abtretbar. F_r Lebensdauer und/oder Leistung kann keine Garantie gegeben werden. Ein Verkauf nach Eignung, Leistung oder Lebendauer der gelieferten Ware ist ausgeschlossen. F_r unsere Lieferungen und Leistungen gelten in jedem Falle die gesetzlichen Untersuchungsund R_gepflichten sowie sonstige Vorschriften, sofern diese durch diese Vereinbarung nicht abbedungen sind. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschr_nkt ist, gilt dies auch f_r die pers_nliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf_llungsgehilfen.

8. Eigentumsvorbehaltssicherung
a) Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollst_ndigen Zahlung s_mtlicher Forderungen aus der Gesch_ftsverbindung einschlie_lich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zur_ckzunehmen. In der R_cknahme der Kaufsache durch uns liegt kein R_cktritt vom Vertrag, es sei denn, wir h_tten dies ausdr_cklich schriftlich erkl_rt. Wir sind nach R_cknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserl_s ist auf die Verbindlichkeit des Bestellers - abz_glich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
b) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlsch_den ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchf_hren.
c) Bei Pf_ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverz_glich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. _ 771 ZPO erheben k_nnen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au_ergerichtlichen Kosten einer Klage gem. _ 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller f_r den uns entstandenen Ausfall.
d) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Gesch_ftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in H_he des Faktura-Endbetrages (einschlie_lich MwSt) ab, die ihm aus der Weiterver_u_erung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabh_ngig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung erm_chtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber_hrt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erl_sen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Er_ffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, k_nnen wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh_rigen Unterlagen aush_ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
e) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets f_r uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht geh_renden Gegenst_nde verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh_ltnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenst_nden zur Zeit der Verarbeitung. F_r die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im _brigen das gleiche wie f_r die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
f) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht geh_renden Gegenst_nden untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh_ltnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenst_nden zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilsm?_ig Miteigentum _bertr_gt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum f_r uns.
g) Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundst_ck gegen einen Dritten erwachsen.
h) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% _bersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

9. _nderungen
Jede _nderung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bedarf zu ihrer G_ltigkeit unserer schriftlichen Best_tigung. Werden diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch schriftliche Vereinbarungen teilweise abge_ndert, bleiben die _brigen Vereinbarungen hiervon unber_hrt.
10. Auslandslieferungen
Unseren Lieferungen in das Ausland liegen dar_berhinaus die jeweils g_ltigen Regeln f_r die Auslegung handels_blicher Vertragsformen (INCO-TERMS) zugrunde.
11. Gerichtsstand und Erf_llungsort
a) F_r alle Anspr_che aus der Gesch_ftsverbindung, insbesondere aus unseren Lieferungen, ist der Erf_llungsort Dortmund und der Gerichtsstand Dortmund. Dieser Gerichtsstand gilt ebenfalls f_r Streitigkeiten _ber die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverh_ltnisses. Wir sind berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand (Wohnsitzgericht) zu verklagen.
b) Es gilt ausschlie_lich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen UNKaufrechtes oder anderer internationaler gesetzlicher Regelungen.

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